Legal, illegal, sch**ßegal
So kann es laufen. Die Tochter lädt unter Zuhilfenahme einer Tauschbörse ein paar Lieder herunter und schwups kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Und ein zweiter von einem Anwalt der Musikindustrie. Das Ende vom Lied: 4000 Euro Strafe. Passiert: Mutters Freundin.
Da sieht man mal, wie schnell es passieren kann. Die Tochter geht auf die Seite der Tauschbörse. Programm installiert. Dort steht ja groß: LEGAL. Na, dann kann ja nichts passieren.
Klar. Die Tauschbörse ist legal – diese Aussage ist nicht falsch. Küchenmesser sind auch legal.
Es kommt darauf an, was ich damit anstelle. Und genau das ist das Problem der Tochter. Ihr war es nicht bewusst, dass sie die Lieder auch verbreitet, solange sie nicht aus dem entsprechenden Ordner des Programms gelöscht werden. Und somit erfüllt ihr Handeln den Strafbestand der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
Hier sieht man, dass das einfache Herunterladen gar nicht der Kackpunkt ist. Sondern das Tauschen. Naja, den Rest könnt Ihr Euch selber denken.
Immer schön legal downloaden. Für die 4000 Euronen für 500 Lieder hätte man locker 4000 Lieder legal bei Musicload ziehen können. Zwar DRM-verseucht, aber immerhin legal… Also passt auf, was Ihr macht! Es geht schneller als man denkt.
In diesem Sinne: Macht’s nur so weiter!
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Alternative: Immer schön den Shared-Folder leeren, sodaß nie mehr als 100 Dateien drin sind. Das ist die Erheblichkeitsgrenze, die die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erfunden hat und auch von den anderen Staatsanwaltschaften übernommen wurde.
Geschrieben von Michael am 29.08.07 @ 11:46